Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BERGERHAUSEN – Sicherheit mit Hund
Oberstr. 42b
52399 Merzenich
Deutschland
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Sicherheitsdienstleistungen zwischen
BERGERHAUSEN – Sicherheit mit Hund
(nachfolgend „Auftragnehmer“)
und dem jeweiligen Auftraggeber.
Die Leistungen umfassen insbesondere Sicherheitsdienstleistungen mit Diensthundteams, insbesondere:
- Objektschutz
- Streifendienste
- Veranstaltungsschutz
- Baustellenbewachung
- Kontroll- und Präventionsmaßnahmen
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung
- unterzeichnetes Angebot
- oder tatsächliche Aufnahme der Sicherheitsdienstleistung.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Sicherheitsdienstleistungen ergibt sich aus:
- dem jeweiligen Angebot
- der Leistungsbeschreibung
- oder einer gesonderten Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Sicherheitsmitarbeiter sowie ausgebildete Diensthunde zur Durchführung der Sicherheitsaufgaben einzusetzen.
Die eingesetzten Diensthundteams arbeiten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und nach den anerkannten Standards des Sicherheitsgewerbes.
4. Einsatz von Diensthunden
Der Auftraggeber erkennt an, dass der Einsatz von Diensthunden Bestandteil des Sicherheitskonzeptes sein kann.
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Einsatzorte sicher zugänglich zu machen
- Gefahrenquellen für Diensthunde zu vermeiden
- keine unbefugten Personen in Einsatzbereiche einzubringen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Personen vor Ort über den Einsatz von Diensthunden zu informieren.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Sicherheitsdienstleistung erforderlich sind.
Dazu gehören insbesondere:
- Gefahrenlagen
- besondere Risiken
- Zugangsregelungen
- Ansprechpartner vor Ort
6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei:
- Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Eine Haftung für unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder Handlungen Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Haftung beim Einsatz von Diensthunden
Diensthunde werden ausschließlich durch ausgebildete und verantwortliche Hundeführer geführt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Anweisungen des Sicherheitspersonals zu befolgen.
Eine Haftung für Schäden, die durch:
- Missachtung von Sicherheitsanweisungen
- unbefugtes Betreten gesicherter Bereiche
- Provokation eines Diensthundes
entstehen, ist ausgeschlossen.
8. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder Vertrag.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
9. Kündigung
Verträge können von beiden Parteien unter Einhaltung der vereinbarten Fristen gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug
- Gefährdung der eingesetzten Mitarbeiter oder Diensthunde
- Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen.
10. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt, die die Durchführung der Sicherheitsdienstleistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung auszusetzen oder anzupassen.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Es gilt die Datenschutzerklärung auf der Website.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
